Freiwillige Elternbeiträge

BeitragsstufeJahreseinkommen bis einschl.Monatlicher Beitrag
015.000 EUR20 EUR
125.000 EUR40 EUR
235.000 EUR70 EUR
350.000 EUR115 EUR
460.000 EUR155 EUR
570.000 EUR195 EUR
6über 70.000 EUR240 EUR

Bei nicht sozialversicherungsbeschäftigten, z. B. Beamten, ist den Einkünften aus diesem Beschäftigungsverhältnis ein Beitrag von 10 v. H. hinzuzurechnen.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Freie Gesamtschule Weitblick in Isselburg beträgt der Elternbeitrag beim 1. Kind 100%, beim zweiten Kind 75% und beim 3. Kind 50%. Ab dem 4. Kind entfällt der Beitrag.

Ab dem 1. August 2024 gilt: Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Freie Gesamtschule Weitblick in Isselburg beträgt der Elternbeitrag beim 1. Kind 100%, beim zweiten Kind 50% und beim 3. Kind 25%. Ab dem 4. Kind entfällt der Beitrag.

Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit der freiwilligen Elternbeiträge:
Nach unseren Informationen können 30 % der pro Kind an den Förderverein gezahlten, freiwilligen Elternbeiträge bis zu einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR je Kind steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass diese für den laufenden Betrieb der Schule verwendet werden. Die Finanzierung unserer Schule basiert genau auf diesem Modell.

Wir weisen aber daraufhin, dass diese Information nur ohne Gewähr gegeben werden kann. Für die individuellen Möglichkeiten der Absetzbarkeit lassen Sie sich bitte konkret fachlich beraten.

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